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Der Geschädigte oder Verletzte aus einer Straftat kann sich einem Verfahren nach dessen Anklageerhebung als Nebenkläger anschließen. Ihm stehen sodann in dem Verfahren erheblich mehr Rechte zu, da er nun direkter Verfahrensbeteiligter ist. So hat er ein Recht auf Anwesenheit in der hauptverhandlung. Er kann sich von einem Anwalt vertreten lassen, hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und Anträge zu stellen. Ganz bedeutsam ist die Möglichkeit im Verfahren selbst Fragen an den Angeklagten, soweit er aussagt, aber auch an die Zeugen stellen zu können. Darüber hinaus steht dem Nebenkläger die Möglichkeit zu, selbständig und unabhängig von der Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein Urteil Berufung bzw. Revision einzulegen.


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