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aktuelle Rechtsprechung

BGH 5 StR 143/08 - Beschluss vom 10. Juni 2008 (LG Zwickau)

Ablehnung Beweisantrag wegen eigener Sachkunde; Erörterungsmangel; Aussage gegen Aussage; Glaubwürdigkeit; Beiziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen bei erwachsener Belastungszeugin
(§ 244 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 154 StPO)

Leitsätze der Bearbeiter:

1. Den Gründen für die Einstellung nach § 154 Abs. 2 kann für die allein entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin bei "Aussage gegen Aussage" Beweisbedeutung zukommen. Werden die Gründe nicht mitgeteilt, liegt hierin ein Erörterungsmangel.
2. Bei den gegebenen Besonderheiten im Aussageverhalten der (erwachsenen) Belastungszeugin liegt die von der Verteidigung begehrte Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen nahe, gerade auch im Blick darauf, dass solches mit weitgehend negativem Ergebnis für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der auch damals den Angeklagten belastenden früheren Angaben der Belastungszeugin im früheren Verfahren geschehen war.
bgh5str14308.pdf [225 KB]



OLG Dresden - Beschluss vom (AG Plauen)

Mindestanforderungen an die Urteilsbegründung

Mit dem benannten Beschluss hob das OLG Dresden ein Urteil des AG Plauen auf, weil die erfolgte Verurteilung keine ausreichende Stütze in den Urteilsfeststellungen fand.


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