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Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten sind im folgenden für Sie grob skizziert. Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um einen Überblick handelt, der nur bedingt dem Einzelfall gerecht werden kann.



Erstberatung


Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für ein Erstberatungsgespräch in den Bereichen Strafrecht und Sozialrecht beanspruche ich einen Betrag zwischen 50,- und 150,00 € zzgl. der jeweils geltenden MwSt. Der konkrete Betrag bemisst sich je nach zu erwartenden Aufwand, Umfang und Dauer aber der Schwierigkeit der Beratung und wird zu Beginn der Beratung mit Ihnen besprochen. Sollte die Beratung in eine weitere Tätigkeit übergehen, geht die Erstberatungsgebühr in den sodann anfallenden Gebühren mit auf.

Zugleich besteht in beiden Rechtsgebieten die Möglichkeit, bei nur geringem Einkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen für eine Erstberatung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehen Sie bitte vor der Beratung zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Hierzu müssen Sie Ihre Einkommenssituation darstellen.


weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder einer Vergütungsvereinbarung ab. Näheres zu den dann anfallenden Gebühren erfahren Sie hier.


Gebühren nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung <

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